1. Verfahrensstand und dringende Termine erfassen

Für die erste Einordnung werden die vollständigen Schreiben, das Aktenzeichen und Angaben zur Zustellung benötigt. Ein Strafbefehl verlangt eine andere Reaktion als eine polizeiliche Vorladung. Ein Arrestbeschluss oder eine Kontosperre kann zusätzliche Dringlichkeit begründen. Teilen Sie bereits bei der Anfrage mit, wenn eine Frist läuft.

Die Kontaktaufnahme allein begründet noch keine verlässlich übernommene Fristwahrung. Umfang und Annahme des Mandats müssen geklärt sein. Dazu gehört auch, welche weiteren Forderungen oder Verfahren im Zusammenhang mit denselben Zahlungen bestehen.

2. Akte und eigenen Ablauf zusammenführen

Akteneinsicht nach § 147 StPO ermöglicht die Prüfung der Ermittlungsgrundlage. Parallel wird Ihr Ablauf mit Nachrichten, Bankunterlagen und weiteren Belegen rekonstruiert. Die beiden Perspektiven müssen zusammenpassen: Was lässt sich aus den Unterlagen entnehmen, und welche zusätzlichen Tatsachen können geklärt oder belegt werden?

Besonders wichtig sind die konkreten eigenen Handlungen, das damalige Wissen und die tatsächlichen Kontozugriffe. Ein unter Täuschung ausgeführter Transfer wirft andere Fragen auf als die vollständig fremde Nutzung eines Kontos. Widersprüche sollten offen angesprochen werden, damit sie in der Strategie berücksichtigt werden können.

3. Strafvorwurf und Vermögensfolgen bewerten

Die rechtliche Prüfung erfasst insbesondere Vorsatz, Leichtfertigkeit, die behauptete Herkunft der Gelder und mögliche Beweislücken. Daneben sind Einziehung und vorläufige Vermögensmaßnahmen gesondert zu bearbeiten. Beide Ebenen beeinflussen, welche Unterlagen benötigt werden und welche Anträge sinnvoll sind.

Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob und in welcher Form eine Stellungnahme abgegeben wird. Ziel kann je nach Aktenlage die Beendigung des Verfahrens, eine Begrenzung des Vorwurfs oder die Abwehr unzutreffender Vermögensforderungen sein. Ein bestimmtes Ergebnis lässt sich vorab nicht zusagen.

4. Zusammenarbeit über Distanz organisieren

Viele Arbeitsschritte im Ermittlungsverfahren lassen sich durch Dokumentenaustausch, telefonische oder digitale Besprechungen und schriftliche Kommunikation mit den Behörden durchführen. Eine räumliche Entfernung zum zuständigen Gericht steht einer Mandatierung grundsätzlich nicht entgegen. Erforderliche persönliche Termine müssen gleichwohl berücksichtigt werden.

Sinnvoll sind ein klarer Ansprechpartner, ein vereinbarter Übermittlungsweg und eine geordnete Dokumentensammlung. Neue Schreiben sollten zeitnah vollständig weitergegeben werden. Besprechen Sie auch, welche Informationen Sie selbst noch beschaffen können und welche Ermittlungen nur über die Akte oder behördliche Anfragen zugänglich werden.

5. Kosten vor der Beauftragung klären

Die Kosten hängen unter anderem vom Mandatsumfang, Aktenumfang, Verfahrensstadium und notwendigen Terminen ab. Maßgeblich können die gesetzlichen Gebühren des RVG oder eine wirksame Vergütungsvereinbarung sein. Eine erste Beratung ist von der vollständigen Verteidigung einschließlich Vermögensfragen zu unterscheiden.

Lassen Sie sich erläutern, welche Leistungen, Auslagen und möglichen weiteren Verfahrensabschnitte umfasst sind. Ob eine Rechtsschutzversicherung zahlt, richtet sich nach dem Vertrag und ihrer Deckungsentscheidung. Eine Pflichtverteidigerbestellung setzt gesetzliche Voraussetzungen voraus; geringes Einkommen allein begründet keinen allgemeinen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.

Häufige Fragen

Was sollte ich zur ersten Anfrage bereithalten?

Behördliche und gerichtliche Schreiben samt Zustellungsangaben, das Aktenzeichen und eine kurze Beschreibung des Ablaufs. Laufende Fristen oder blockierte Konten sollten Sie sofort nennen.

Gibt es einen festen Preis für jedes Geldwäscheverfahren?

Aus dem Tatvorwurf allein lässt sich kein verlässlicher Gesamtpreis ableiten. Mandatsumfang, Akte, Termine und Vermögensfragen müssen für eine nachvollziehbare Kostenklärung berücksichtigt werden.

Erhalte ich wegen geringen Einkommens automatisch einen Pflichtverteidiger?

Nein. Maßgeblich sind die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung, etwa Schwierigkeit oder Schwere des Verfahrens. Die persönlichen finanziellen Verhältnisse allein entscheiden darüber nicht.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Allgemeine rechtliche Orientierung. Für die Bewertung Ihres Verfahrens sind Akte, Sachverhalt und aktuelle Rechtslage maßgeblich.