STRAFVERTEIDIGUNG · BUNDESWEITKostenfreie telefonische Ersteinschätzung · 040 22 8686 600
Anwalt bei Geldwäschevorwurf · § 261 StGB

Plötzlich im Verdacht.
Jetzt zählt eine
klare Verteidigung.

Sie haben Geld weitergeleitet, einem Jobangebot vertraut oder entdecken ein Konto unter Ihrem Namen? Wir prüfen den Vorwurf – und die finanziellen Folgen.

Kostenfrei telefonisch · 040 22 8686 600

Rechtsanwalt Markus Chilcott
Markus ChilcottRechtsanwalt & Strafverteidiger seit 2006
Bundesweite Verteidigung26 StandorteStrafvorwurf und Einziehung im Blick
Drei Fragen, die den Unterschied machen

Ihr Name auf dem Konto
ist noch keine Erklärung.

Für eine Verteidigung kommt es auf den tatsächlichen Ablauf an. Diese drei Fragen gehören von Anfang an dazu.

01 / WISSEN

„Ich wusste nicht,
woher das Geld kam.“

Auch ohne Kenntnis der Herkunft kann Leichtfertigkeit vorliegen. Entscheidend ist, was Sie damals erkennen konnten.

Leichtfertigkeit verstehen ↗
02 / VERMÖGEN

„Das Geld war doch
sofort wieder weg.“

Auch weitergeleitete Beträge können zum Einziehungsrisiko werden. Der eigene Gewinn ist nicht immer die Grenze.

Einziehung prüfen ↗
03 / IDENTITÄT

„Diese Zahlungen
waren nicht von mir.“

Missbrauchte Daten, fremde Zugänge, ein unbekanntes Konto: Wer tatsächlich gehandelt hat, muss aufgeklärt werden.

Datenmissbrauch aufklären ↗
Verteidigung mit Überblick

Erst die Akte.
Dann die Strategie.

Ein Verdacht ist kein Urteil. Wir ordnen gemeinsam ein, welche Schritte in Ihrem Verfahren sinnvoll sind.

Ablauf & Kosten kennenlernen ↗
  1. 1

    Situation und Fristen klären

    Wir erfassen das Schreiben, den Verfahrensstand und dringende Fragen. Umfang und Kosten des Mandats werden besprochen.

  2. 2

    Akteneinsicht und Belege prüfen

    Ermittlungsakte, Kontobewegungen und Ihr tatsächlicher Ablauf werden zusammengeführt.

  3. 3

    Vorwurf und Einziehung bearbeiten

    Wir prüfen Wissen, Leichtfertigkeit, Kontozugriffe und Vermögensfolgen. Darauf baut die Verteidigungsstrategie auf.

Bundesweit erreichbar

Persönliche Ansprechpartner.
Auch in Ihrer Nähe.

Vier Zentralstandorte, 20 Zweigstellen und zwei Besprechungszentren.
Viele Schritte im Ermittlungsverfahren lassen sich bereits telefonisch und schriftlich bearbeiten.

Alle 26 Standorte und Kontaktadressen ↗
Häufige erste Fragen

Was Betroffene wissen möchten.

Ich wusste nichts von der kriminellen Herkunft. Reicht das zur Entlastung?

Fehlendes Wissen ist wichtig, beantwortet aber nicht jede Frage. § 261 Absatz 6 StGB erfasst auch das leichtfertige Nichterkennen der deliktischen Herkunft. Ob dieser gesteigerte Sorgfaltsverstoß vorliegt, muss anhand Ihrer konkreten Situation geprüft werden.

Kann Geld eingezogen werden, das ich bereits weitergeleitet habe?

Ja, Wertersatz kann trotz Weiterleitung in Betracht kommen. Maßgeblich sind die gesetzliche Grundlage, die tatsächliche Verfügungsmacht und die einzelnen Zahlungen. Nicht jeder Zahlungseingang begründet automatisch eine Forderung in voller Höhe.

Was gilt, wenn jemand meine Daten missbraucht hat?

Dann muss geklärt werden, wer das Konto eröffnet, kontrolliert und die Zahlungen veranlasst hat. Ein Konto unter Ihrem Namen beweist nicht allein, dass Sie selbst gehandelt haben. Technische Unterlagen und der Kontaktverlauf können entscheidend sein.

Kann die Kanzlei mich auch außerhalb ihrer Standorte verteidigen?

Ja. Die Kanzlei arbeitet bundesweit. Akteneinsicht, Besprechungen und Stellungnahmen lassen sich häufig über Distanz organisieren. Ob persönliche Termine erforderlich sind, hängt vom Verfahren ab.

Der nächste Schritt

Wir klären mit Ihnen,
was jetzt wichtig ist.

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