Zunächst die Grundlage der Einschränkung feststellen

Sammeln Sie Mitteilungen der Bank, Fehlermeldungen und gegebenenfalls gerichtliche oder staatsanwaltschaftliche Schreiben. Ist nur eine Zahlung betroffen oder das gesamte Konto? Wird ein Aktenzeichen genannt? Liegt ein Beschluss vor? Diese Informationen helfen, den richtigen Ansprechpartner und den möglichen Rechtsbehelf zu bestimmen.

Die Bank kann gesetzlichen Informationsbeschränkungen unterliegen. Aus einer knappen Auskunft lässt sich deshalb weder sicher auf ein Strafverfahren noch auf dessen Ergebnis schließen. Eine bloße Vermutung über den Sperrgrund reicht für die Planung der nächsten Schritte nicht aus.

Transaktionsstopp nach dem Geldwäschegesetz

§ 46 GwG regelt, unter welchen Voraussetzungen eine wegen Verdachts gemeldete Transaktion zunächst nicht durchgeführt werden darf. Die Vorschrift enthält bestimmte Freigabe- und Fristregeln. Daraus folgt jedoch keine allgemeine Zusage, dass ein gesperrtes Konto nach wenigen Tagen wieder vollständig nutzbar wird.

Es können weitere Maßnahmen hinzutreten oder andere Gründe für eine Einschränkung bestehen. § 47 GwG begrenzt außerdem bestimmte Informationen über Verdachtsmeldungen und damit verbundene Vorgänge. Ein Vorgehen gegenüber der Bank muss diese gesetzlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen.

Beschlagnahme und Vermögensarrest unterscheiden

Eine Beschlagnahme nach § 111b StPO kann einen bestimmten Gegenstand für eine spätere Einziehung sichern. Der Vermögensarrest nach § 111e StPO dient dagegen der Sicherung einer möglichen Wertersatzeinziehung und kann in das Vermögen des Betroffenen vollzogen werden. Beide Maßnahmen sind vorläufig und von der abschließenden Entscheidung zu unterscheiden.

Deshalb kann auch Vermögen betroffen sein, das nicht selbst aus der konkret untersuchten Zahlung stammt. Maßgeblich sind die Anordnung, der gesicherte Anspruch und die konkrete Vollziehung. Ein Arrestbeschluss darf nicht mit einer bereits rechtskräftig festgestellten Zahlungspflicht verwechselt werden.

Was die rechtliche Prüfung umfasst

Bei strafprozessualen Maßnahmen sind unter anderem Verdachtsgrundlage, Einziehungsvoraussetzungen, Betrag und Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Ebenso wichtig ist, ob die Behörde Zahlungswege oder Zugriffsmöglichkeiten zutreffend erfasst hat. Die Frage, ob und wie eine gerichtliche Kontrolle veranlasst wird, richtet sich nach Art und Urheber der Entscheidung.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen sollten konkret belegt werden. Benötigt werden beispielsweise Nachweise über Einkommen, laufende Verpflichtungen und den Umfang blockierter Mittel. Ob eine Aufhebung, Einschränkung oder andere Entlastung erreichbar ist, lässt sich erst nach Prüfung der Unterlagen beurteilen.

Dringlichkeit nachvollziehbar mitteilen

Für eine erste Prüfung halten Sie möglichst alle Seiten eines Beschlusses, das Aktenzeichen und Bankmitteilungen bereit. Nennen Sie anstehende Zahlungen mit Datum und Betrag. Versuchen Sie nicht, eine angeordnete Sicherung durch Verschiebungen zu umgehen. Die Verteidigung kann dann Strafvorwurf, Vermögenssicherung und Kommunikation mit der Bank aufeinander abstimmen.

Häufige Fragen

Bedeutet eine Kontosperre, dass ich verurteilt werde?

Nein. Zunächst muss geklärt werden, auf welcher Grundlage das Konto eingeschränkt ist. Vorläufige Maßnahmen und bankinterne Vorgänge sind keine strafrechtliche Verurteilung.

Ist das Konto nach drei Werktagen automatisch frei?

Nein. Die Fristregel in § 46 GwG betrifft bestimmte gemeldete Transaktionen. Sie ist keine allgemeine Höchstdauer für jede Kontosperre oder strafprozessuale Sicherung.

Kann auch mein übriges Vermögen betroffen sein?

Bei einem Vermögensarrest zur Sicherung von Wertersatz kann grundsätzlich auch anderes Vermögen betroffen sein. Umfang und Rechtmäßigkeit müssen anhand der konkreten Anordnung geprüft werden.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Allgemeine rechtliche Orientierung. Für die Bewertung Ihres Verfahrens sind Akte, Sachverhalt und aktuelle Rechtslage maßgeblich.