Nachvollziehbare Informationen.
Dieses Portal soll Betroffenen eine erste rechtliche Orientierung geben und den Zugang zur anwaltlichen Beratung erleichtern.
Wer hinter dem Portal steht
Herausgeber ist die Kanzlei Chilcott, Inhaber Rechtsanwalt Markus Chilcott. Kanzlei- und Kontaktdaten finden Sie im Impressum. Die Informationen richten sich vor allem an Privatpersonen, gegen die wegen Geldwäsche ermittelt wird.
Wie die Inhalte aufgebaut sind
Die Themenseiten erläutern den rechtlichen Ausgangspunkt, typische Fragen und mögliche Prüfungsansätze. Verwendete Gesetze und Entscheidungen werden am Ende der jeweiligen Seite verlinkt. Für die Kernfragen zur Leichtfertigkeit und zur Einziehung wurde zusätzlich die aktuelle Kommentierung von Ruhmannseder im BeckOK StGB (70. Edition, Stand 1. August 2026) über beck-online abgeglichen. Die entsprechenden Fundstellen sind auf den Themenseiten angegeben; der Zugriff kann ein Abonnement erfordern. Bei Entscheidungen zu älteren Gesetzesfassungen wird dieser Kontext kenntlich gemacht.
Quellenstand und Grenzen
Der angegebene Quellenstand beschreibt den Zeitpunkt der redaktionellen Bearbeitung. Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern. Eine allgemeine Darstellung kann weder die Ermittlungsakte noch die Prüfung des konkreten Sachverhalts ersetzen. Aussagen zu möglichen Ergebnissen sind keine Zusage für ein einzelnes Verfahren.
Hinweise auf Korrekturen
Wenn Sie auf eine unzutreffende Angabe oder eine neuere Entscheidung aufmerksam machen möchten, erreichen Sie die Kanzlei über die Kontaktseite.